Kaum scheint die Sonne, sind Radfahrer und Spaziergänger auf Feld- und Wirtschaftswegen unterwegs. Immer häufiger trifft man hier auch auf Autos. Ist das eigentlich erlaubt?
Regelmäßig rufen Bürgermeister in ländlichen Regionen auf zu einem rücksichtsvollen Miteinander von motorisierten Landwirten und Ruhe suchenden Freizeitsportlern, die auf Feld- und Wirtschaftswegen unterwegs sind. Denn hier gibt es oft Ärger. Viele Autofahrer nutzen die Wege beispielsweise, um Kleingärten oder einen schönen Startpunkt zum Spazierengehen zu erreichen. Spaziergänger und Traktorfahrer regen sich darüber auf.
Wald- und Feldwege ohne Schilder
Bei öffentlichen Wegen ohne besondere Beschilderung gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung. Es gibt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung, und es gilt rechts vor links. Radfahrer und Fußgänger, aber auch Autos dürfen diese Wege nutzen, sofern keine Schilder dies ausdrücklich einschränken.
Waldwege befinden sich oft in privater Hand und dürfen daher ohnehin nicht mit dem Auto befahren werden. Ansonsten gilt, dass Waldwege in der Regel nur zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken motorisiert genutzt werden dürfen. Weil dies gesetzlich geregelt ist, gibt es an Waldwegen keine Extra-Verbotsschilder.
"Landwirtschaftlicher Verkehr frei" – nur mit dem Traktor?
Bei dem Schild "Durchfahrt verboten" ist der Fall klar: Keine Autos, Spaziergänger sind erlaubt. "Fahrräder oder auch Motorräder dürften hier jedoch geschoben werden", sagt Alexander Schnaars vom ADAC. Die Durchfahrt für Fahrräder müsse gesondert freigegeben werden.
Oft ist diese Beschränkung mit Ausnahmen versehen, wie "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Doch was fällt unter diesen Begriff? Landwirte, die ihre Felder bewirtschaften, haben in diesem Fall immer freie Fahrt. Dafür müssen sie nicht zwingend mit dem Traktor unterwegs sein. Zum Begutachten der Felder dürfen sie auch Autos nutzen. "Der Zweck der Fahrt ist ausschlaggebend und nicht das Fahrzeug selbst", erklärt Alexander Schnaars vom ADAC.
Dafür brauchen sie auch keinen Nachweis oder eine schriftliche Erlaubnis im oder am Auto. "Mit einem Traktor darf man auch nicht über einen landwirtschaftlichen Weg fahren, um einen Freund im Garten zu besuchen", so Schnaars weiter. Derselbe Weg dürfe aber befahren werden, um die Felder zu pflegen.
Kleingärtner ausgeschlossen
Kleingärten fallen nicht unter den Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung. Daher dürfen Privatpersonen, die ihren Garten mit dem Auto aufsuchen wollen, in dem Fall nicht durchfahren.
Was bedeutet "Anlieger frei"?
Anlieger sind Personen, die in der Straße wohnen oder hier ein Grundstück besitzen. Dies berechtigt sie laut Gesetz dazu, die Straße oder den Weg zu nutzen, um zu ihrer Wohnung, ihrem Haus oder ihrem Grundstück zu gelangen. Anlieger sind auch Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, die Anwohner aufzusuchen. Darunter fallen zum Beispiel Besucher oder Handwerker. Sie dürfen ebenfalls die Zufahrt nutzen, wenn sie "mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen", so das Gesetz.
Kleingärtner sind auch Anlieger
Wer einen Garten besitzt und dort mit dem Auto hinfahren möchte, hat ein berechtigtes Anliegen und darf dies tun. Auch Freunde dürften den Gartenbesitzer mit dem Auto über Feldwege mit der Beschilderung "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" besuchen, so Schnaars vom ADAC, da dies ein berechtigtes Anliegen sei.
Alle anderen Autos, die etwa die Oma oder den Hund spazieren fahren, haben hier nichts zu suchen. Wer erwischt wird, muss in der Regel mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Auf Wald- und Feldwegen ist nicht nur die Polizei berechtigt, die Ordnungswidrigkeit zu ahnden und die Personalien aufzunehmen. Auch der zuständige Förster oder Jagdaufseher kann eine Anzeige starten. Also aufgepasst!
Mehr Informationen über das Befahren von Feld- und Waldwegen
Bußgeldtabelle im Deutschen Bußgeldkatalog
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