Ein Unwetter fegt über uns hinweg und hinterlässt abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, vollgelaufene Keller oder Hagelschaden am Auto. Die Frage: Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf?
Kraftfahrzeugversicherung
Unwetterschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei bei Stürmen mindestens Windstärke acht die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mit versichert. Der Versicherer ersetzt bei Teil- wie Vollkasko auch Schäden durch herumfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Auch das Risiko Überschwemmung ist mitversichert.
Aber: Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt oder trotz Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfährt, handelt eventuell grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.
Und: Wer wegen des Unwetters einen Unfall verursacht, braucht in der Regel eine Kfz-Vollkasko, um den Schaden ersetzt zu bekommen.
Haften Gründstückseigentümer für Fremdschäden?
Ein Autobesitzer kann sich auch an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft, das heißt er muss seine "Verkehrssicherungspflicht" verletzt haben. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt das gesamte Wohngebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände vor Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasser
- Überspannung
Da die Versicherung bei Sturm erst ab Windstärke 8 zahlt, gilt im Schadensfall: Sichern Sie Beweise, die belegen, wie stark das Unwetter war. Das geht vor allem über Windmessungen der Wetterämter oder auch Zeitungsausschnitte zum Sturm.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt alle Schäden der Einrichtung. Sie ist daher auch für Mieter sehr wichtig. Zerstören Blitz, Feuer, Leistungswasser oder Sturm Gegenstände in der Wohnung, zahlt die Hausratversicherung. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Mieter sollten eine Hausratversicherung abschließen, Besitzer von Immobilien benötigen zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung.
Die Hausratversicherung kommt auf für Schäden durch:
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Einbruch/Diebstahl
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasser
- Überspannung
Der Bund der Versicherten rät, eine Inventarliste aller Gegenstände zu erstellen und sie an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen vier Wände aufzubewahren. Außerdem sollten Kaufbelege von wertvollen Gegenständen aufbewahrt werden.
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung schützt das Gebäude vor Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung angeboten. Immer mehr Versicherer bieten vor allem Wohngebäude-, aber auch Hausratversicherungen inklusive der Elementarschadenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen. Aber das ist erst seit ein paar Jahren so, in vielen älteren Gebäudeversicherungsverträgen ist sie daher nicht enthalten.
Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude oder das Eigentum. Sie zahlt beispielsweise bei Schäden durch:
- Starkregen und Überschwemmung
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Rückstau aus Kanalisation und Rückstauklappe
Aber Vorsicht: Insbesondere im Bereich der Überschwemmungen kommt es auf die Details an. Es ist wichtig zu wissen, welche Überschwemmungsschäden vom Versicherer ausgeklammert bzw. nur gegen Aufpreis oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen versichert werden. Ein Rückstau beispielsweise entsteht, wenn die Kanalisation durch starke Regenfälle, Tauwetter oder Überschwemmung so überlastet ist, dass sie kein weiteres Wasser mehr aufnehmen kann. In Folge fließt das Wasser durch die Ableitungsrohre wieder ins Haus zurück und sammelt sich dort. Die Versicherer bieten zwar Policen auch mit einer Deckung für Rückstauschäden an, verlangen dafür aber fast immer einen Prämienaufpreis. Außerdem müssen in der Regel Rückstauklappen in den Ableitungsrohren montiert werden, damit diese Deckung gewährt wird.
Auswahl der Versicherung
Man kann sich an die Hausrat- oder Gebäudeversicherung wenden, man kann aber auch eine unabhängige Elementarversicherung abschließen. Die Elementarversicherung muss also nicht zwangsläufig beim selben Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde.
Unterschiede können sich in der Höhe der abgedeckten Schadenssummen, den monatlichen Beiträgen und nicht zuletzt auch in den versicherten Schadensfällen finden. Zudem behalten sich die meisten Gebäude-Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Versicherungspaket, Gefährdungsklasse und Beitragshöhe um die 1000 Euro betragen kann. Außerdem fällt in den ersten Monaten oft eine Wartezeit an, in der keine Schäden übernommen werden. Ein ausgiebiger Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich, um für sich die individuell beste Elementarversicherung zu finden.
Wo liegen die Unterschiede in den Versicherungen?
Wie die Namen es schon sagen, kommt eine Hausrat-Elementarversicherung bei elementaren Schädigungen des Hausrats – also der Möbel und der Inneneinrichtung – auf. Die Gebäude-Elementarversicherung deckt elementar verursachte Schäden am Gebäude ab.
Das Gebiet, in dem das Wohngebäude steht, ist entscheidend. Denn eine Elementarversicherung unterscheidet nicht nur nach der Größe und dem Wert des zu versichernden Objektes, sondern auch nach dem sogenannten Risikogebiet, in dem es zu finden ist.
Insgesamt gibt es vier verschiedene Gefahrenklassen:
- Diese unterscheiden ob Überschwemmungen selten bis gar nicht vorkommen (Gefährdungsklasse 1)
- Etwa einmal alle 50 bis 100 Jahre (Gefährdungsklasse 2)
- Rund einmal in 10 bis 50 Jahren (Gefährdungsklasse 3)
- Oder häufiger als einmal in 10 Jahren (Gefährdungsklasse 4)
Die Beitragshöhe richtet sich immer auch nach der Gefährdungsklasse.
Braucht man eine Elementarversicherung?
Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen. Sollte keine Elementarschadenversicherung vorhanden sein, sollten Sie das dringend nachholen. Denn: Schäden durch Überschwemmungen auch fernab klassischer Hochwassergebiete nehmen zu und kam es in einer Region schon einmal zu Elementarschäden, wird der Abschluss einer Versicherung schwieriger bis unmöglich bzw. teurer, da das Gebiet unter Umständen in der Gefahrenklasse hochgestuft wird.