Die wichtigsten Antworten rund um Rente und Altersvorsorge

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Autor/in
Sebastian Frisch
Moderator Sebastian Frisch aus dem SWR1 Team. Zu hören unter anderem im SWR1 Sonntagmorgen und in SWR1 Die Nacht.
Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft

Wenn es um unsere Rente und die Vorsorge fürs Alter geht, dann fallen vielen von uns sofort Fragen ein. Wir haben hier wichtige Fragen & Antworten zusammengefasst.

Wann kann ich in Rente gehen?

Wann ich regulär in Rente gehen kann, steht in der sogenannten Renteninformation. Das ist ein Übersichtsblatt, das mir die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr zuschickt. Darin steht auch, wie viel ich bekäme, wenn ich gar nicht mehr arbeiten könnte (Erwerbsminderungsrente) oder wann ich meine Regelaltersgrenze erreicht habe.

Wer früher in Rente gehen will, dem bringt die Renteninformation nicht viel. Wie das aussehen könnte und was man dann bekäme, steht in einer ausführlichen Rentenauskunft. Die kann man sich kostenlos zuschicken lassen – oder man geht zur Rentenversicherung und lässt sich beraten. Seit dem Sommer 2023 gibt es diese Übersicht auch digital.

Online Rente checken Digitale Rentenübersicht abrufen - so gehts

Die neue, digitale Rentenübersicht gibt einen Überblick über die eigene Altersvorsorge. Gesetzliche, betriebliche und private Rentenversicherer stellen die erwarteten Zahlungen dar.

Freiwillig in die Rente einzahlen: Lohnt sich das?

Es gibt mehrere Vorteile:

  • Man erwirbt einen lebenslangen Rentenanspruch ab 60 Monaten Beitragszeit mit spätestens 67 Jahren (je nach Geburtsjahrgang).
  • Nach 35 Versicherungsjahren besteht die Möglichkeit, bereits ab 63 mit Abschlag (max. 14,4 %) vorzeitig in Rente zu gehen,
  • Nach 45 Arbeitsjahren sogar zwei Jahre vor der Regelaltersrente (spätestens 65) abschlagsfrei.
  • Durch höhere Beiträge steigt der spätere Rentenanspruch. Die Höhe der Rentensteigerung richtet sich nach dem gezahlten Beitrag: Je mehr und je höher die Beiträge, desto höher die Rentensteigerung.
  • Unter bestimmten Bedingungen gibt es einen Schutz für den Fall, dass eine Erwerbsminderung eintritt (bis zum 31.12.1983 60 Monate mit Beiträgen und ab dem 1.1.1984 ein lückenloses Konto).
  • Ob man Steuervorteile hat, kann ein Steuerberater berechnen, aber die Einzahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar.

Mehr Geld im Alter Für wen lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente

Für viele Arbeitnehmer kann es sinnvoll sein, extra was in die Rente einzuzahlen. Vor allem, wenn man früher in den Ruhestand gehen möchte.

Marktcheck SWR

Kann ich Rentenabschläge ausgleichen?

Mit freiwilligen Beiträgen können Versicherte auch Rentenabschläge ausgleichen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen wollen. Ab dem 50. Lebensjahr können Arbeitnehmer nachzahlen und dafür zunächst bei der Rentenversicherung auch eine gesonderte Auskunft darüber anfordern, wie hoch die Zusatzbeiträge sein müssen. Pro Jahr vorzeitigen Rentenbeginns drohen Abschläge von 3,6 Prozent.

Wer nach Zahlung der Beiträge beschließt, doch nicht vorzeitig in Rente zu gehen, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Zusatzbeiträge ist aber nicht möglich.

Was darf ich als Rentner dazuverdienen?

Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Die Deutsche Rentenversicherung hat hierzu einen FAQ-Katalog erstellt. Antworten gibt's hier.

Im Januar 2024 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten gestiegen. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 37.117,50 Euro, bei voller Erwerbsminderung bei 18.558,75. Im Jahr 2025 steigen die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten weiter an.

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Muss ich von der Rente Steuern zahlen?

Auch für Renten werden Steuern fällig. Allerdings müssen Renten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zu 100 % versteuert werden. Der Anteil der Rente, von dem Steuern abgezogen werden, erhöht sich jedoch in den nächsten Jahren jedes Jahr, bis er – nach geltendem Recht – im Jahr 2040 die vollen 100 % erreicht hat.

Die Bundesregierung plant eine Reform der Rentenbesteuerung, die diesen Prozess weiter streckt. Künftig sollen Renten erst 2060 voll versteuert werden.

Das heißt: Auch als Rentner:in muss ich weiter eine Steuererklärung machen, wenn ich mit meinen gesamten Einnahmen über dem Grundsteuerfreibetrag liege. Wenn die Rente steigt, kann das auch heißen, dass man nach einer solchen Erhöhung plötzlich steuerpflichtig wird.

Übrigens: Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung muss man als gesetzlich krankenversicherter Rentner weiterzahlen, die Beiträge zur Pflegeversicherung trägt man sogar alleine.

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