3 Regeln fürs Müllsammeln

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Autor/in
Jenny Henke, SWR Rechtsredaktion

Die Verpackung des Schokoriegels oder ein Pizzakarton – Müll liegt viel zu oft in Städten und der Natur. Wer den Müll aufsammeln möchte, sollte ein paar Regeln beachten.  

Einfach losziehen und Müll sammeln – darf ich das überhaupt?  

Grundsätzlich darf Müll aufgesammelt werden. Aber: man darf keine fremden Grundstücke betreten. Sonst kann es passieren, dass der Müllsammler sog. Hausfriedensbruch begeht. Wer Müll sammeln will, darf dabei nicht über Zäune oder Mauern von Privatgrundstücken klettern. Der Müll auf einem Privatgrundstück darf nur aufgesammelt werden, wenn der Besitzer des Grundstücks das Betreten und das Aufsammeln erlaubt hat. 

Zusammengefasst gilt: An öffentlichen Orten ist es erlaubt, Müll aufzusammeln. 

Wann ist Müll eigentlich Müll?  

Es muss klar sein, ob es sich bei den aufgesammelten Gegenständen tatsächlich um Müll handelt. Und dass der Müll niemanden mehr gehört – die Sache muss "herrenlos sein.  

Der Eigentümer einer Sache bleibt grundsätzlich auch ihr Eigentümer, wenn es sich bei der Sache um Müll handelt. Eine Person hat erst dann keine Rechte mehr an einer Sache, wenn sie das Eigentum aufgegeben hat. Das ist der Fall, wenn erkennbar ist, dass diese Person nicht mehr auf den Müll zugreifen will. Zum Beispiel, weil jemand seine alte Zeitung in den Park geschmissen hat.  

Wenn der Müll erkennbar noch jemandem gehört und der Müllsammler ihn trotzdem einsammelt, dann kann er im schlimmsten Fall einen Diebstahl begehen.  

Unerlaubte Müll-Entsorgung ist strafbar

Es ist verboten, seinen Abfall an einem Ort zu entsorgen, der nicht dafür vorgesehen ist. Kleinerer Müll gehört immer in die Mülltonne, größerer Müll wie zum Beispiel ein altes Sofa, muss zu offiziellen Entsorgungsstellen gebracht werden. 

Wenn jemand seinen Pizzakarton auf einem Parkplatz liegen lässt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Die Höhe ist in jedem Bundesland unterschiedlich und hängt auch von der Art des Abfalls ab. Beim Beispiel Pizzakarton würde das Bußgeld in Baden-Württemberg irgendwo zwischen 10 und 25 Euro liegen. Die Strafen können aber auch viel höher ausfallen: Es kann zum Beispiel bis zu 2.500 Euro kosten, wenn jemand mehr als fünf Reifen in der Natur entsorgt.  

In besonderen Fällen kann es sich sogar um eine Straftat handeln, bei der es im schlimmsten Fall zu einer Gefängnisstrafe kommen kann. Das ist der Fall, wenn in dem Abfall gefährliche Stoffe enthalten sind und es durch das unachtsame Entsorgen zu einer Verunreinigung des Bodens, der Luft oder von Gewässern kommt.  

Fazit: Sowohl für die Umwelt als auch aus eigenem Interesse sollte man den Müll immer an dem dafür vorgesehen Orten entsorgen.

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Jenny Henke, SWR Rechtsredaktion