Mit der Einreichung Ihrer Produktion erkennen Sie die im Reglement aufgeführten Teilnahmebedingungen an.
Reglement zur Verleihung des Deutschen Dokumentarfilmpreises 2025.
Hiermit bestätigen Sie unter anderem, dass es sich bei dem eingereichten Film:
- um einen deutschsprachigen Dokumentarfilm mit einer Mindestlänge von 50 Minuten handelt.
- Der Film muss im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 im Kino oder auf Festivals uraufgeführt worden sein oder die Erstausstrahlung im deutschsprachigen Fernsehprogramm (Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz) gehabt haben. Der jeweilige Erstauftritt (Ausstrahlung oder Aufführung Festival/Kino) ist hierbei maßgeblich für den Einreichungszeitraum.
- Der Film darf nicht bereits in den vergangenen Jahren für den Deutschen Dokumentarfilmpreis eingereicht worden sein.
- Der/die Regisseur:in sollte seinen/ihren Wohnsitz im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) haben und/oder eine Produktionsfirma bzw. Sendeanstalt aus dem deutschsprachigen Raum muss beteiligt sein.
- Nur die Rechteinhaber:innen oder deren Vertreter:innen können einen Film anmelden. Mit der Anmeldung Ihres Films bestätigen Sie, dass Sie die Rechte besitzen bzw. berechtigt sind, den/die Rechteinhaber:in im Wettbewerb zu vertreten.
- Wurde ein Film mit diesen Kriterien nicht in der deutschen Sprache gedreht, ist er dennoch zugelassen, wenn er deutsch untertitelt oder eine deutsche Overvoice-Fassung erstellt wurde und mit dieser jeweiligen Version aufgeführt wurde.
- Der Dokumentarfilm darf keine nicht-gekennzeichneten, inszenierte Szenen enthalten.
Es gibt keine thematischen Beschränkungen. Nicht zugelassen sind Mehrteiler, Reihen und Serien.
Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist der/die Regisseur:in und/oder Produzent:in der eingereichten Produktion verpflichtet, der Geschäftsstelle für die Beratungen der Jurys das vollständig und korrekt ausgefüllte Online-Anmeldeformular und einen passwortgeschützten Downloadlink fristgerecht bis zum 16.02.2025 / 24:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Die Bewerbungen danach werden nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt ebenfalls, sollte die Unterlagen bis zum 16.02.2025 nicht vollständig bzw. funktionsfähig sein.
Unser Tipp: Überprüfen Sie daher insbesondere, ob Downloadlink plus Passwort funktionieren! Im anderen Fall ist die Einreichung unvollständig und kann damit nicht am Wettbewerb teilnehmen.
Die Veranstalter erhalten das Recht, die nominierten Filme bzw. die Preisträgerfilme einmalig kostenfrei in voller Länge im Kino vorzuführen. Dazu werden die Filme im Containerformat als Digital Cinema Package (DCP) zur Verfügung gestellt.
Weitere Bedingungen, die mit der Einreichung zum Deutschen Dokumentarfilmpreis verbunden sind, entnehmen Sie bitte dem Reglement (Link siehe oben).
Die Bereitstellung der Wettbewerbsunterlagen zum Deutschen Dokumentarfilmpreis durch den/die Regisseur:in oder Produzent:in bzw. Rechteinhaber:in gilt als Anerkennung des Reglements. Bei Zweifelsfällen und Fragen, die nicht durch das Reglement zu klären sind, entscheiden die Stifter des Preises einvernehmlich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, 18.12.2024.
Südwestrundfunk
HA Doku
Geschäftsstelle Deutscher Dokumentarfilmpreis
Leitung Dr. Irene Klünder
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
dokumentarfilmpreis@swr.de