Nach langem Hin und Her tritt es am 1. April nun in Kraft: Das Cannabisgesetz. In Zukunft ist es in bestimmten Grenzen möglich, Cannabis legal herzustellen und zu besitzen. Doch wie genau das alles dann in der Praxis aussehen wird, darüber wird im Moment noch heftig debattiert. Die Polizeigewerkschaften befürchten einen riesigen Kontrollaufwand, im Netz kursieren „Kiffer-Karten“, die den Eindruck von flächendeckenden Konsumverbotszonen erwecken und auch die Anbauvereinigungen werfen noch viele Fragen auf. Was ist ab dem 1. April erlaubt, was bleibt verboten und wie geht es weiter? Diese Fragen haben die Justizreporter*innen Fabian Töpel und Alena Lagmöller dem Juristen und Kriminologen Dr. Sebastian Sobota gestellt. Er hat das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet und wird die neue Cannabisgesetzgebung für den beck-Verlag kommentieren.
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