Das neue Lieferkettengesetz soll Menschenrechte besser schützen und Umweltverschmutzungen verringern. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Hungerlöhne, lebensgefährliche Arbeitsbedingungen, Schadstoffe und gefährliche Abfälle, das alles soll es dann nicht mehr geben. Dazu müssen die deutschen Unternehmen Analysen durchführen: Wie steht es bei den Zulieferern in Bangladesch oder Pakistan um die Menschenrechte? Sie müssen Beschwerde-Mechanismen einrichten und öffentlich über die Entwicklung der Menschenrechte berichten. Aber: Verstoßen Unternehmen gegen die Regeln, haften sie nicht direkt gegenüber den Betroffenen, allenfalls drohen Sanktionen. Wie wirksam ist das Lieferkettenschutzgesetz? Justizreporter Bernd Wolf spricht mit Caspar Dohmen, Fachjournalist für Wirtschaft und Menschenrechte.