Der Rundfunkrat des Südwestrundfunk (SWR) hat das Telemedienänderungskonzept für die SWR-Telemedien genehmigt. Nach der Entscheidung des Gremiums ist das vom Intendanten Professor Dr. Kai Gniffke vorgelegte Änderungskonzept vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst.
Das Telemedienänderungskonzept SWR-Telemedien wurde vom SWR-Rundfunkrat einstimmig genehmigt. Nach umfangreicher Prüfung stellte der Rundfunkrat fest, dass die wesentlichen Änderungen der SWR-Telemedien gemäß dem Telemedienänderungskonzept vom 24. September 2021 in der marginal angepassten bzw. konkretisierten Fassung vom 11. Mai 2022 den Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Medienstaatsvertrag entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind.
Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrat, Dr. Adolf Weiland, hob hervor: "Wenn wesentliche Änderungen der Telemedienangebote des SWR vorliegen, ist der Rundfunkrat gesetzlich dazu verpflichtet, diese sehr genau zu überprüfen. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Änderungen bei den SWR-Telemedien dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Sie sind erforderlich, um dem Anspruch gerecht zu werden, möglichst die gesamte Gesellschaft zu erreichen und die Bedürfnisse der Nutzer*innen zu erfüllen.“
Änderungen bei „online only“, Drittplattformen und Verweildauern
Das vom Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke vorgelegte Telemedienänderungskonzept zu den SWR-Telemedien sieht wesentliche Änderungen in folgenden Bereichen vor: eigenständige Audio- und Videoinhalte, Angebote auf Drittplattformen sowie Anpassung der Verweildauern.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahrens (Dreistufentest) hatte der SWR-Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit die wesentlichen Änderungen des Telemedienangebots SWR-Telemedien den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang sie in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.
Intensive Beratung im Rundfunkrat
Der SWR-Rundfunkrat hat das von ihm beauftragte Marktgutachten, die eingegangenen Stellungnahmen Dritter sowie die intensive Beratung in der AG Dreistufentest und im Ausschuss Recht und Technik in seine Entscheidung einbezogen.
Der Beschluss des Rundfunkrats, das Marktgutachten sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des SWR-Rundfunkrats abrufbar. Nach Abschluss der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch die turnusmäßig zuständige Landesregierung Baden-Württemberg wird unter www.SWR.de neben dem genehmigten Telemedienänderungskonzept für die SWR-Telemedien auch die ausführliche Entscheidungsbegründung des SWR-Rundfunkrats veröffentlicht.
Bestehende Telemedienkonzepte gelten weiterhin
Der Dreistufentest zum Änderungskonzept der Telemedienangebote des SWR war vom SWR-Rundfunkrat in seiner Sitzung am 24. September 2021 eingeleitet worden. Mit dem Telemedienänderungskonzept werden lediglich Teile der bestehenden Konzepte aus dem Jahr 2010 geändert bzw. ergänzt. Daneben behalten die Telemedienkonzepte vom Juni 2010 ihre Gültigkeit.
Die ebenfalls am 24. September 2021 gestarteten Dreistufentests für die Telemedienänderungskonzepte für ARD.de und planet-schule.de sind aktuell noch nicht abgeschlossen, da der SWR als Federführer der Verfahren hier noch die weiteren Aufsichtsgremien der ARD-Sender und den ARD-Programmbeirat zur Mitberatung hinzuzieht.
Pressekontakt (nicht zur Veröffentlichung):
Björn Lilienthal