Der Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz übt Kontrollrechte aus über das Landesprogramm in Rheinland-Pfalz, das von dem:der Direktor:in des Landessenders verantwortet wird.
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Aufgaben des Landesrundfunkrats Rheinland-Pfalz
Der Landesrundfunkrat Rheinland-Pfalz berät den:die Intendant:in und den:die Direktor:in des Landessenders bei der Gestaltung des Landesprogramms. Des Weiteren berät das Gremium den Haushaltsplanentwurf. Der Landesrundfunkrat wählt die:den Direktor:in des Landessenders Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des:der Intendant:in. Der Landesrundfunkrat wird für die Dauer von fünf Jahren aus den Mitgliedern des Rundfunks- und Verwaltungsrats aus Rheinland-Pfalz gebildet. Das Gremium hat 28 Mitglieder.
Landesprogrammausschuss Rheinland-Pfalz
Der Landesprogrammausschuss Rheinland-Pfalz ist ein trimedialer Programmausschuss des Landesrundfunkrats. Die Hauptaufgabe des Landesprogrammausschusses liegt in der ständigen Beobachtung und Beratung derjenigen Programmangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des:der jeweiligen Direktors:Direktorin des Landessenders Rheinland-Pfalz fallen.
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Termine, Tagesordnungen, Protokolle | Landesrundfunkrat und Landesprogrammausschuss RP
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