Seit 2017 gibt es in Neustadt an der Weinstraße eine Initiative, die Höchstgeschwindigkeit auf zwei Durchgangsstraßen auf „Tempo 30“ abzusenken. Nun, ganze fünf Jahre später, signalisiert der für die Genehmigung zuständige „Landesbetrieb Mobilität“, dem Vorhaben zustimmen zu wollen.
Das Tempolimit herabzusetzen, scheint mir keine übertrieben komplexe Aufgabe zu sein. Dass dafür trotzdem eine beachtliche Dauer ins Land geht, liegt nicht zuletzt an der Straßenverkehrsordnung. Kein Wunder, dass sich mittlerweile hunderte Städte und Gemeinden in ganz Deutschland mit dem Ziel einer Gesetzesänderung zusammengeschlossen haben, damit sie selbst die Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen bei ihnen vor Ort festlegen können. So wollen sie auch das althergebrachte aufwändige und langwierige Verfahren abkürzen.
B38 und B39 in der City Planungen in Neustadt: Auf Hauptdurchgangsstraßen bald nur noch mit Tempo 30
Auf zwei wichtigen Verkehrsadern in Neustadt an der Weinstraße könnte im kommenden Jahr nur noch Tempo 30 gelten. Wie die Stadt mitteilt, hat der Landesbetrieb Mobilität seine Zustimmung signalisiert.
Tempo 30: Vor Ort entscheiden!
Aus unser aller Sicht ist ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen. Schließlich sind die Verantwortlichen in den Kommunen ganz wörtlich näher dran. Sie können am besten einschätzen, ob eine geringere Höchstgeschwindigkeit angebracht ist, um Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm, Abgasen und Unfällen zu schützen – oder eben nicht. Umgekehrt müssen sie für ihre Entscheidungen den Betroffenen gegenüber viel direkter einstehen als eine entfernte Genehmigungsbehörde.
In Neustadt an der Weinstraße soll Tempo 30 übrigens dafür sorgen, dass der Verkehr auf den staugeplagten Durchgangsstraßen flüssiger läuft. Davon hätten alle etwas – selbst nach fünf Jahren Vorlaufzeit.