Darf ich überall grillen?
Nein, das sieht man zwar immer wieder – in Parks wie der Günther-Klotz-Anlage oder dem Schlossgarten in Karlsruhe ist das aber nicht erlaubt. In und um Karlsruhe – und auch vielen anderen Städten – gibt es aber mehrere öffentliche Grillplätze, die man kostenlos benutzen kann. In Karlsruhe gibt es solche Plätze zum Beispiel am Oberwaldsee, Zündhütle oder der Friedrichstaler Allee. In Richtung Bühl gibt’s den Grillplatz Sternenberg in Atschweier – in Baden-Baden den Grillplatz Fuchslochhütte.
Wann darf ich grillen?
Die meisten öffentlichen Grillplätze sind unter tags geöffnet – in Karlsruhe gelten zum Beispiel Zeiten von 9 bis 23 Uhr. Bei allen öffentlichen Grillplätzen ähnlich ist außerdem, dass ab 22 Uhr Nachtruhe gilt. Also dann: keine laute Musik mehr – heißt es von der Stadt. Und auch über Nacht auf den Flächen zelten ist in der Regel verboten.
Geschlossen können die Plätze auch werden – zum Beispiel bei Trockenheit, wegen Waldbrandgefahr ODER bei Sturmwarnungen. Das gibt dann normalerweise die jeweilige Stadt bekannt.
Welche Grills darf ich nutzen?
Im Prinzip fast alle. Eine große Regel ist hier: keine offenen Feuer machen. Am einfachsten ist es, die eingerichteten Feuerstellen der Grillplätze zu nutzen. Laut der Verordnung der Stadt Karlsruhe kann man auch Hochkohle- oder Gasgrills mitbringen, oder eben einen Einweggrill. Den darf man aber nicht direkt auf den Boden stellen. Der muss dann 30 Zentimeter vom Boden weg sein.
Wichtige Info hier ist, dass man Feuerlöscher selbst mitbringen muss. Man ist beim Grillen auf solchen öffentlichen Grillplätzen nämlich selbst für den Brandschutz verantwortlich.
Was muss ich sonst noch beachten?
Sonst gelten zum Beispiel Regeln wie: „keine Fahrzeuge auf Grillplätzen abstellen“ oder „keinen Müll hinterlassen“. Vieles davon ist aber eigentlich einfach: Rücksicht nehmen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Auch die Regeln zu Grillplätzen werden kontrolliert – entweder von der Polizei oder vom Ordnungsamt oder vom Forstamt. Wer sich nicht dran hält, kann Strafen von 10 bis 5.000 Euro bekommen.