Verlust von Aufenthaltsstatus möglich

RLP-Integrationsministerium rät Syrern von Reise in Herkunftsland ab

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Nach dem Ende der Assad-Herrschaft hoffen viele Geflüchtete auf Sicherheit und Stabilität in Syrien. Doch auch eine nur kurze Ausreise könnte Folgen für den Aufenthaltsstatus in Rheinland-Pfalz haben.

Die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) hat hier lebenden Syrern zunächst davon abgeraten, ihr Heimatland zu besuchen.

Aufenthaltsstatus wird riskiert

Zugleich appellierte sie an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, Klarheit zu schaffen, ob vorübergehend ausgereiste Syrer wieder nach Deutschland zurückkehren können.

Das seit Oktober geltende Sicherheitsgesetz besagt, dass Syrer nur in besonderen Fällen eine Reise in ihr Herkunftsland unternehmen können, ohne ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verlieren. Als Beispiel nannte Binz Beerdigungen naher Verwandter.

Die Ministerin forderte deshalb das BAMF auf, diese Regelung mit Blick auf die geänderte Lage in Syrien zu überprüfen.

Binz: Forderungen nach Rückkehr deplatziert

Forderungen nach einer schnellen Rückkehr syrischer Flüchtlinge bezeichnete die Grünen-Politikerin als deplatziert, solange die Lage in Syrien unklar sei. Auch an der Verteilung von syrischen Asylbewerbern auf die rheinland-pfälzischen Kommunen ändere sich vorerst nichts.

Zurzeit leben in Rheinland-Pfalz gut 50.000 syrische Staatsangehörige. Etwa ein Drittel davon ist minderjährig. Von 2015 bis Ende vergangenen Jahres erhielten in Rheinland-Pfalz gut 5.300 Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft.

AfD will Überprüfung und Aufhebung des Asylstatus

Trotz der noch unübersichtlichen und fragilen Sicherheitslage in Syrien fordert die AfD in Rheinland-Pfalz die Überprüfung und Aufhebung des Asylstatus sämtlicher Syrer. Durch die veränderte Lage in Syrien besteht in den Augen des Vorsitzenden der AfD in Rheinland-Pfalz, Jan Bollinger, für die meisten syrischen Migranten kein Fluchtgrund mehr.

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SWR