Dafür bekommen die Kommunen besondere Rechte etwa gegenüber Grundstückseigentümern. Außerdem dürfen sie Eigentümer verpflichten, ihre Grundstücke zu bebauen. So soll erreicht werden, dass mehr Wohnungen entstehen. Eine entsprechende Verordnung soll heute dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt werden.
Vorteile erstmals auch für Landkreise
Erstmal werden auch Landkreise ein Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke erhalten: Ahrweiler, Alzey-Worms, Mainz-Bingen, der Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg wurden genannt. Dazu kommen die Städte Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße und Worms. Bisher galten diese Sonderrechte nur für fünf Städte im Land: Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier.
Sonderrecht bei stark gefährdeter Wohnungssituation
Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen den Angaben zufolge dann vor, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt. Ein angespannter Wohnungsmarkt kann auch entstehen, wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt.
Weitere Faktoren, die die Situation am Mietmarkt dramatisch werden lassen, sind die Zunahme der Wohnbevölkerung ohne weitere Neubautätigkeit oder wenn die Nachfrage die Leerstände übersteigt.