Weinbergspfirsich-Konfitüre, Pflaumen-Limetten-Chutney, Sonnenblumenöl oder Omas Mehl - die Produkte des Feinkost-Unternehmens des Angeklagten sind in vielen Supermärkten in und um Bad Kreuznach zu finden und durchaus beliebt.
Allerdings scheint es der Angeklagte mit dem Lebensmittelgesetz nicht so ernst zu nehmen, so sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Deswegen muss sich der 62-Jährige nun vor Gericht verantworten.
Mehr Zucker in Konfitüre als aufgelistet
So wurde bei einer Lebensmittelkontrolle festgestellt, dass in einer Konfitüre des Unternehmens sehr viel mehr Zucker war, als auf der Zutatenliste auf dem Etikett stand. Angegeben waren 21 Gramm Zucker pro 100 Gramm, tatsächlich waren es fast 42 Gramm. Laut Gericht darf es nur eine Toleranz von rund acht Gramm geben.
Wappen unerlaubt auf Etiketten gedruckt
In einem anderen Fall soll der Unternehmer ohne Genehmigung das Landeswappen von Rheinland-Pfalz auf seine Feinkost-Produkte gedruckt haben. Dies sei bei Kontrollen bemängelt worden, dennoch habe der Angeklagte dies danach nicht korrigiert. Der Mann habe Geld sparen wollen, vermutet die Staatsanwaltschaft. Denn ein Rückruf des Produktes und die entsprechenden Änderungen hätten einiges gekostet.
In einem dritten Fall werden dem Mann falsche Angaben auf seinen Etiketten für Sonnenblumenöl vorgeworfen.
Feinkost-Unternehmer soll ausgerastet sein
Aber nicht nur gegen das Lebensmittelrecht soll der Mann verstoßen haben, ihm werden auch noch einige andere Dinge zur Last gelegt. So soll er betrunken Auto gefahren sein und dann an einer Tankstelle zahlreiche Menschen beleidigt haben. Als die Polizei eintraf, soll er dann auch die Beamten beschimpft und sich ihnen widersetzt haben.
Außerdem wird dem 62-Jährigen vorgeworfen, in einem anderen Prozess eine Rechtsanwältin bedroht zu haben.