Der 42-jährige Halter des Hundes wollte am Montagabend gegen 19 Uhr die Hattenbergstraße überqueren. Wie die Mainzer Polizei mitteilt, kam ihm sein nicht angeleinter Hund entgegen. Das Tier rannte zwischen zwei parkenden Autos hindurch und blieb mitten auf dem Radweg stehen. Dort war gerade ein 58-jähriger Ingelheimer unterwegs.
Der Mann versuchte, einen Zusammenstoß mit dem Hund zu vermeiden und machte eine Vollbremsung. Dabei stürzte der 58-Jährige und brach sich dabei das Schlüsselbein. Er musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach Angaben der Polizei wird der Unfall wie ein normaler Verkehrsunfall behandelt. Weil der 42-Jährige seinen Hund nicht angeleint hatte, habe er gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Die Polizei bewertet das als Ordnungswidrigkeit. Da der Radfahrer verletzt wurde, muss der Hundehalter zudem mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.
Hundehalter haften für Schäden durch ihre Tiere
Sollte der Ingelheimer vom Hundehalter Schmerzensgeld fordern, stehen seine Chancen offenbar nicht schlecht. Denn fast zeitgleich mit dem Unfall veröffentlichte das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil zu einem ähnlichen Fall. Darin heißt es, dass ein Hundehalter für Schäden haften muss, die sein Hund verursacht. Das gelte selbst dann, wenn der Halter nicht vorsätzlich handele.