Die Familie lebt im südpfälzischen Vollmersweiler. Laut Anklage war die Tochter psychisch erkrankt und zog sich noch dazu im Winter 2021/22 eine schwere Bronchitis zu. Doch weder der 73-jährige Vater noch seine 48-jährige Frau, die Stiefmutter der Verstorbenen, holten einen Arzt, so der Vorwurf. Die 39-Jährige starb laut Anklageschrift extrem geschwächt unter anderem an einer Lungenembolie.
Amtsarzt stellt Tod der Frau fest und verständigt Polizei
Der Fall kam ins Rollen, als ein Amtsarzt im Februar 2022 den Tod der Frau feststellte. Da sie offensichtlich dehydriert und mangelernährt war, benachrichtigte der Arzt die Polizei, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin in Landau Angelika Möhlig auf SWR-Anfrage. Die Leiche der jungen Frau wurde obduziert. Außerdem wurden ein medizinisches Gutachten erstellt und Zeugen gehört.
Die Ermittlungen dauerten ein Jahr, dann erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, so Möhlig. Die Ermittlungen seien sehr schwierig gewesen, weil sich die Tat in einem engen familiären Verbund abgespielt habe.
Erwachsene Tochter ans Bett gefesselt und eingesperrt
Die 39-jährige Frau hat laut Anklage wohl bereits 2021 eine psychische Störung entwickelt, in deren Folge sie oft laut schrie und nicht zu beruhigen war. So habe es der Vater dargestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seine Tochter mehrfach ans Bett gefesselt zu haben.
Der 73-Jährige habe ausgesagt, das habe er nur getan, weil er befürchtete, sie könne sich etwas antun. Seine Tochter habe jede medizinische Hilfe verweigert. Auch als sie eine schwere Bronchitis im Winter entwickelte, habe sie nicht zum Arzt gewollt, so der Vater gegenüber den Ermittlern.
Fahrlässige Tötung wegen Unterlassung und Freiheitsberaubung
Laut Staatsanwaltschaft Landau hätten Vater und Stiefmutter aber spätestens dann einen Arzt rufen müssen, als klar wurde, dass der Gesundheitszustand der Tochter lebensbedrohlich wurde. Die 39-Jährige starb in Folge einer Lungenembolie. Weil sie so gut wie nichts getrunken und gegessen hatte, sei sie extrem geschwächt gewesen. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass sie schlichtweg nicht mehr in der Lage war, Flüssigkeit und Nahrung zu sich zu nehmen. Vater und Stiefmutter müssen sich ab dem 29. April daher vor dem Landgericht in Landau verantworten. Dem Vater wirft die Anklage außerdem Freiheitsberaubung vor.