Gegen den Willen der Mutter

OLG Zweibrücken entscheidet: Jugendliche darf sich gegen Corona impfen lassen

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Eine Mutter aus der Südwestpfalz darf ihrer minderjährigen Tochter nicht verbieten, sich gegen Corona impfen zu lassen. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken jetzt entschieden.

Ein 15-jähriges Mädchen hat endgültig das Recht bekommen, über seine eigene Gesundheit zu entscheiden. Die Jugendliche will sich schon eine ganze Weile gegen das Coronavirus impfen lassen, ihre sorgeberechtigte Mutter hatte ihr das allerdings verboten. So geht das nicht, sagte nun das Oberlandesgericht in Zweibrücken und spricht ganz klar von Gefährdung des Kindeswohls.

Jugendliche hat bei Corona-Impfung Recht auf Selbstbestimmung

Die Jugendliche hat demnach ein Recht auf Selbstbestimmung. Das habe ihre Mutter ihr mehrfach abgesprochen - und das, obwohl das Mädchen schon seit fast drei Jahren auf eigenen Wunsch gar nicht mehr bei der Mutter lebt. Deshalb war das Jugendamt in erster Instanz vor das Amtsgericht Pirmasens gezogen. Dieses hatte dann im Februar dieses Jahres im Sinne der 15-Jährigen entschieden.

OLG Zweibrücken: Mutter missbraucht nachhaltig ihr Sorgerecht

Dass sich die Mutter gegen diesen ersten Beschluss wehrte, hatte vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken keinen Erfolg: Ihre 15-jährige Tochter könne die Tragweite ihrer Entscheidung durchaus einschätzen, so das Gericht. Die Mutter habe durch ihr Verbot dagegen nachhaltig ihr Sorgerecht missbraucht. Die Richter in Zweibrücken stellten zudem klar: "Unsere Entscheidung ist nicht anfechtbar."

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SWR