Die SPD im Landtag fordert, klarer zu regeln, wann die Polizei die Bevölkerung per App vor Gefahrenlagen warnen soll. Das sei bei entwichenen Straftätern aus dem Maßregelvollzug zu selten der Fall.
Apps wurden bisher selten genutzt
Warnapps auf dem Handy wie Katwarn oder NINA können von der Polizei über das Modulare Warnsystem ausgelöst werden. Bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit, sogenannten polizeilichen Lagen, war das in den letzten fünf Jahren nur zweimal der Fall. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD hervor, die dem SWR vorliegt.
SPD fordert häufigere Nutzung von Warnapps
Für die SPD könnten die Warnapps möglicherweise häufiger helfen, um die Bevölkerung zu warnen. Etwa, wenn Straftäter aus dem sogenannten Maßregelvollzug entweichen. Sie sitzen dort ein, weil sie entweder suchtkrank oder psychisch krank sind und straffällig geworden sind.
Angebliche Beschwerde von flüchtigem Mörder Justizministerium prüft Brief über Haftbedingungen in JVA Bruchsal
Das Justizministerium BW untersucht einen Brief, den der flüchtige verurteilte Mörder aus Bruchsal geschrieben haben soll. In dem Schreiben soll er sich über die JVA beschweren.
Aus Sicht des SPD-Landtagsabgeordneten Florian Wahl kann es nicht sein, dass in solchen Fällen erst langwierig geprüft werden muss, ob per App gewarnt werden darf oder nicht.
Anlass für die Diskussion ist die Entweichung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug in Wiesloch im September. Er hatte auf seiner Flucht eine Frau mit einem Messer tödlich verletzt. Ob eine App-Warnung das verhindert hätte, ist allerdings fraglich. Der Patient wurde in dem Fall bereits 15 Minuten nach dem Notruf festgenommen.