Vor dem bayerischen Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Freitag ein Prozess gegen einen mittlerweile 19 Jahre alten Mann aus Ludwigsburg begonnen. Er soll am 1. Mai während eines gemeinsamen Jagdausflugs bei Burgbernheim in Mittelfranken auf seinen Vater geschossen haben. Spaziergänger fanden die Leiche des 54-jährigen Familienvaters in der Nähe eines Teichs. Laut Polizei gestand der Sohn die Tat seiner Mutter am Telefon. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.
Sohn gesteht Tat wohl am Telefon: Bei Jagdausflug auf Vater geschossen
Nach dem Anruf von ihrem Sohn hatte sich die Mutter fast zeitgleich mit den Spaziergängern, die die Leiche entdeckt hatten, bei der Polizei gemeldet. Der damals 18-jährige Tatverdächtige stellte sich später der Polizei in Denkendorf (Kreis Esslingen). In seinem Auto fanden die Beamten ein Gewehr und stellten es sicher.
Der Sohn teilte den Beamten weiter mit, dass er ein weiteres Gewehr ins Wasser geworfen habe. Taucher der Polizei fanden die Waffe danach im Rückertsweiher bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Der Vater war in den Jahren zuvor immer wieder nach Mittelfranken gefahren, um dort zu jagen.
Haftbefehl aufgehoben Nach Tötung des Vaters auf der Jagd: Sohn in der Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat einen 18-Jährigen aus Ludwigsburg, der seinen Vater auf der Jagd in Mittelfranken erschossen hat, in der Psychiatrie unterbringen lassen.
Sohn war vor Prozess in Psychiatrie untergebracht
Der 19-Jährige war bis zu seiner Gerichtsverhandlung in einer Psychiatrie untergebracht. Der junge Mann gilt als schuldunfähig, weil er an einer psychischen Erkrankung leidet. Die Staatsanwaltschaft möchte in dem Prozess nun erreichen, dass der Tatverdächtige dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Angeklagt ist er wegen Totschlags.
Für den Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Die Öffentlichkeit wurde gleich zu Beginn ausgeschlossen. Die Jugendkammer am Landgericht begründete das mit dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch ein Heranwachsender. Ob es an diesem Freitag ein Urteil geben wird, blieb zunächst unklar.
Um den Waffenbesitz von Jägern wird derweil immer wieder diskutiert. Der SWR berichtete dazu am 28.1.2024, weil die Grünen die Zahl der Waffen begrenzen möchten:
Debatte um Waffensammlungen Waffenobergrenze für Jäger: Notwendig oder überflüssig?
Wie viele Waffen dürfen Jäger besitzen? Grüne in BW wollen die Zahl begrenzen. Das Innenministerium sieht das Land nicht in der Zuständigkeit.