Neue Verordnung tritt in Kraft

Corona-Pandemie: Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und Ambulanzen fällt in BW

Stand

Ende Januar fällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen. Damit gibt es keine landeseigenen Corona-Regeln mehr.

Die Maskenpflicht für Mitarbeitende in Arztpraxen und medizinischen Ambulanzen fällt in Baden-Württemberg ab dem 31. Januar weg. Auch in Obdachlosenunterkünften müssen dann keine Masken mehr getragen werden. Wie der SWR bereits berichtet hatte, wurde nun die Corona-Verordnung auch offiziell angepasst. Das hat das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart beschlossen. Damit sind ab dem 31. Januar alle Corona-Regelungen in Baden-Württemberg, die das Land erlassen hatte, aufgehoben.

Maskenpflicht im ÖPNV in BW abgeschafft

Ebenfalls aufgehoben wird die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

"Das Land befindet sich nach wie vor im Übergang von der Pandemie in die Endemie", wird Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums zitiert. "Bei der Rücknahme von Einschränkungen haben wir in Baden-Württemberg ein stufenweises Vorgehen verfolgt, das hat sich bewährt. Auch in Zukunft werden wir das Infektionsgeschehen im Land aufmerksam beobachten, um bei Bedarf schnell reagieren zu können."

Über andere Regelungen entscheidet der Bund

Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende von Arztpraxen werden vom Bund entschieden. Auch die Testpflicht in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen fällt unter die Regeln des Bundes. Sie gelten daher weiterhin auch in Baden-Württemberg - nach aktuellem Stand noch bis zum 7. April.

Auch die neue Corona-Verordnung des Landes gilt erst einmal bis zum 7. April. Das Gesundheitsministerium empfiehlt unabhängig von den gesetzlichen Regelungen aber weiterhin das Tragen einer Maske, insbesondere für vulnerable Personen und in geschlossenen Räumen.

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