Am Freitag verkündeten die Richter am Oberlandesgericht in Karlsruhe, dass sie ein Ergänzungsgutachten zur Wirtschaftlichkeit in Auftrag gegeben haben. Es geht erneut um die Frage, ob sich der Alte Kohlhof auf dem Königsstuhl in Heidelberg in heutigen Zeiten gewinnbringend als Ausflugslokal betreiben lässt.
Erstes Gutachten: Ausflugslokal lohnt sich nicht
Die Stadt Heidelberg hatte gegen die Eigentümer, die Familie Hofbauer, geklagt, weil sie das Anwesen zurückkaufen will, um wieder den Betrieb eines Ausflugslokals zu ermöglichen. Ein Gutachter hatte erklärt, dass sich der Betrieb einer solchen Gaststätte auf dem Kohlhof wirtschaftlich nicht lohnen würde. Der Kohlhof sei zu abgelegen und fußläufig von Heidelberg aus nicht für Touristen zu erreichen.
Anwalt der Stadt Heidelberg kritisierte Gutachten
Der Anwalt der Stadt ließ diese Darstellung nicht auf sich beruhen. Die Standortvorteile des Kohlhofs seien nicht herausgearbeitet worden. Auch andere abgelegene Gastronomien - wie der Bierhelder Hof oder die Molkenkur - würden funktionieren, so der Anwalt der Stadt, Holger Trenkelbach.
Besitzer des Kohlhofs betreibt dort ein Gourmet-Lokal
Der Besitzer, der das Anwesen von der Stadt 2015 übernommen hatte, betreibt dort ein hochpreisiges Gourmet-Lokal. Die Stadt besteht allerdings auf einem Ausflugslokal und verlangt deshalb, den Kauf rückgängig zu machen. Sie verweist auf den Kaufvertrag, der den Gaststättenbetrieb verpflichtend vorschrieb.
Streit zwischen Stadt und Eigentümer könnte sich weiter ziehen
Noch ist unklar, wie lange das Verfahren am Oberlandesgericht noch dauern wird. Prinzipiell ist auch der Gang vor den Bundesgerichtshof als weiterer Rechtsweg möglich. Der Alte Kohlhof war früher ein beliebtes Ausflugslokal, genau das soll er nach dem Willen des Gemeinderats wieder werden.