Das Gutachten des Berliner Hotelsachverständigen Giancarlo Bethke zeichnet ein klares Bild: Der Betrieb einer Gaststätte auf dem Kohlhof in Heidelberg sei wirtschaftlich nicht vertretbar. Damit stützt das Gutachten die Position der Eigentümer der früheren Traditonsgaststätte, der Familie Hofbauer, in der Öffentlichkeit vertreten durch Michael Hofbauer. Der hatte schon nach dem Kauf im Jahr 2015 argumentiert, eine Gaststätte sei unwirtschaftlich.
Festlegung im Kaufvertrag
Das widersprach aber der entsprechenden Festlegung im Kaufvertrag und bis Mai 2022 auch einem solchen Eintrag ins Grundbuch. Die Stadt hatte zwar 2019 vor dem Landgericht Heidelberg eine Niederlage in der Sache erlitten, der Gemeinderat beschloss allerdings einmütig, in Berufung vor das Oberlandesgericht (OLG) zu gehen, um den Wiederkauf des Kohlhofs zu erreichen. Das OLG beauftragte daraufhin den Gutachter.
"Kohlhof ohne Sogwirkung"
Der Hotelsachverständige sagte, der Kohlhof habe keine Sogwirkung, wie zum Beispiel das Hotel Adlon in Berlin. Der Kohlhof sei zu abgelegen und fußläufig von Heidelberg aus nicht für Touristen zu erreichen. Die isolierten Nachfragespitzen an einigen Tagen reichten nicht aus, es gebe zu wenig Parkplätze. Die "Nachfrage-Generatoren" seien zu schwach.
Auch Luxus-Gastronomie nicht rentabel
Insgesamt gebe es ein Landgasthofsterben, die Lage der Gastronomie habe sich nach Corona zudem verschlechtert. Außerdem seien erhebliche Investitionen nötig. Im Übrigen: Auch eine Luxus-Gaststätte sei nicht rentabel. Der Sachverständige war beauftragt, den Zustand im Jahr 2017 zu beschreiben.
Bohrende Fragen des Anwalts
Der Anwalt der Stadt ließ diese Darstellung nicht auf sich beruhen. Die Standortvorteile des Kohlhofs in der schönen Lage seien nicht herausgearbeitet worden. Der Kohlhof beherbergte 100 Jahre eine Gastronomie, das betonte der Anwalt. Es seien Analyse-Modelle für eine Stadt angewandt worden, was der Sachverständige auch bestätigte. Auch andere abgelegene Gastronomien wie Bierhelder Hof, Molkenkur oder auf dem Königsstuhl würden funktionieren, so der Anwalt der Stadt, Holger Trenkelbach.
Er stellte auch die Frage, warum sich der Gutachter auf Touristenströme konzentriert habe und wo in dem Gutachten die lokale Nachfrage berücksichtigt wird. Zudem betreibe die Familie Hofbauer mit dem Gourmet-Restaurant "Oben" ja erfolgreich eine Luxus-Gaststätte auf dem Kohlhof.
Kein Vergleich möglich
Beide Partien lehnten in der Verhandlung einen Vergleich ab. Das Urteil wird am 24. März verkündet. Prinzipiell ist der Gang vor den Bundesgerichtshof als weiterer Rechtsweg möglich.