Mit einem Freispruch, der von der Verteidigung gefordert wurde, ist der Salafisten-Prozess vor dem Landgericht in Karlsruhe zu Ende gegangen. Sieben Jahre hatte das Verfahren gedauert.
Dem 40-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, im Jahr 2014 in Freiburg einen Mann kennengelernt, radikalisiert, rekrutiert und finanziell unterstützt zu haben mit dem Ziel, ihn als IS-Kämpfer oder -Selbstmordattentäter einzusetzen.
Richter in Karlsruhe: wenig glaubhafte Zeugenaussagen
Der Richter führte in der Urteilsbegründung einige erschwerende Bedingungen an. So habe es wenig glaubhafte Zeugenaussagen gegeben, auch an den polizeilichen Ermittlungen übte er Kritik.
Ein entscheidender Punkt im Prozess war, zweifelsfrei nachzuweisen, ob der Rekrutierte tatsächlich getötet hat - dies ist dem Gericht nach Angaben des Richters nicht gelungen. Auch weitere Punkte, wie drillartige Trainings zur Vorbereitung für den Kampf, konnten nicht bewiesen werden.
Der Angeklagte lebte zum Tatzeitpunkt im Jahr 2014 in Freiburg, inzwischen lebt er in Berlin. In Karlsruhe wurde der Fall deshalb verhandelt, weil hier die Staatsschutzkammer angesiedelt ist.