Der Verteidiger des Angeklagten stellte keine konkrete Forderung bezüglich des Strafmaßes. Die Anwälte der Opferfamilie betonten hingegen, dass es Ihnen wichtig sei, zusätzlich zur lebenslänglichen Haftstrafe eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der 34-jährige Angeklagte hatte sich im Verlauf des Prozesses selbst nicht geäußert. Ihm wird vorgeworfen, das Kind im vergangenen Dezember in seiner Wohnung auf brutalste Weise missbraucht und getötet zu haben. Das Urteil gegen den Mann wird am kommenden Dienstag erwartet.
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