JVA-Drogenschmuggel-Prozess

Landgericht Heilbronn: Nicht alle Angeklagten wollen Deals

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Autor/in
Ulrike Schirmer

Im Prozess um den Heilbronner JVA-Drogenschmuggel kommt Bewegung. Möglicherweise sind einige der Angeklagten bereit, Geständnisse abzulegen. Das könnte den Prozess verkürzen.

Der Prozess rund um den Drogenschmuggel in der Heilbronner Justizvollzugsanstalt (JVA) sollte eigentlich bis Mitte Dezember dauern. Nun könnten bereits viel früher Urteile fallen. Denn den Verteidigern sollen Deals angeboten worden sein. Das bestätigte der Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn, Lutz Hils, auf Anfrage. Doch nicht alle Angeklagten wollen demnach darauf eingehen.

Verständigung: Nicht alle Angeklagten bereit

Es habe einen Verständigungsvorschlag der Kammer über mögliche Gesamtfreiheitsstrafen für den Fall eines Geständnisses gegeben, schrieb Lutz Hils in einer E-Mail an den SWR. Käme es zu einer Verständigung, könnte sich demnach das Strafmaß erheblich verringern. Die niedrigste denkbare Gesamtfreiheitsstrafe im Falle einer Verständigung belaufe sich auf zweieinhalb Jahre, so Hils. Die höchste Strafe: bis zu sechs Jahre und neun Monate.

Gehen die Angeklagten auf den Verständigungsvorschlag ein, könnte sich darüber hinaus auch die Dauer des Prozesses deutlich verkürzen. Ohne Geständnisse wäre vor Mitte Dezember wohl nicht mit weiteren Urteilen zu rechnen. Allerdings seien nicht alle Angeklagten bereit, einen Deal einzugehen.


"Weil hier jedoch nicht mit allen Angeklagten eine Verständigung zustandegekommen ist, kann dies vorliegend nur sehr eingeschränkt beurteilt werden."

Die mutmaßlichen Täter sollen laut Anklage im Heilbronner Gefängnis mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Ein Beamter der JVA soll dabei geholfen haben. Am zweiten Prozesstag hatte dieser ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

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In einem abgetrennten Verfahren ist den Angaben zufolge einer der sieben Angeklagten am Montag bereits zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Es gehe in diesem Fall zwar ebenfalls um "Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Medikamenten", allerdings stünde dieser nicht im Zusammenhang zu den Tatvorwürfen gegen die anderen Angeklagten, so der Sprecher weiter.

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