Älterer Mann am Telefon - die Koblenzer Staatsanwaltschaft hat zwei mutmaßliche Schockanrufer festgenommen.

Falsche Polizisten am Telefon

Schockanrufe in Koblenz: Zwei mutmaßliche Betrüger festgenommen

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Sie sollen gezielt ältere Menschen mit sogenannten Schockanrufen unter Druck gesetzt haben: Die Kriminalpolizei Koblenz hat jetzt zwei Verdächtige festgenommen.

Nach so wörtlich "umfangreichen und langwierigen" Ermittlungen hat die Kriminaldirektion Koblenz nach eigenen Angaben am Mittwoch Haftbefehle gegen die zwei Beschuldigten vollstreckt. Den beiden 34- und 67-jährigen Männern werde vorgeworfen, durch betrügerische Schockanrufe Menschen in Koblenz, Alfter und Swistal dazu gebracht zu haben, hohe Mengen Bargeld, Schmuck oder Gold herauszugeben.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz wirft den beiden Männern gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Amtsanmaßung vor. Sie sollen Teil einer kriminellen Gruppierung sein, die gezielt vor allem ältere Menschen angerufen hätte. Dabei sollen sie sich als Polizeibeamte ausgegeben und behauptet haben, dass das Kind der Angerufenen einen tödlichen Unfall verursachte habe. Deshalb sei es festgenommen worden und könne nur gegen die Zahlung eine Kaution wieder freigelassen werden.

Fiese Betrugsmaschen Schockanruf und Enkeltrick: die wichtigsten Tipps der Polizei

Die meisten haben sicherlich schon von den Betrugsmaschen am Telefon gehört, trotzdem gelingt es Täter:innen noch immer, Menschen in plötzlichen Stresssituationen auszutricksen.

Bargeld und Wertgegenstände im fünfstelligen Bereich erbeutet

Meist meldeten sich laut Staatsanwaltschaft anschließend auch angebliche Kriminalbeamte und vermeintliche Staatsanwälte bei den Opfern, die den erfundenen Sachverhalt bestätigten, um die Geschichte glaubwürdiger zu machen. In mehreren Fällen hätten die gutgläubigen Opfer Bargeld und Wertgegenstände im deutlich fünfstelligen Eurobereich übergeben.

Amtsgericht Koblenz hat Untersuchungshaft angeordnet

Das Amtsgericht Koblenz hat am Mittwochnachmittag die Haftbefehle bestätigt und Untersuchungshaft angeordnet. Die Beschuldigten hätten sich bislang nicht zur Sache geäußert.

Rheinland-Pfalz

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz weist in dem Zusammenhang erneut darauf hin, dass weder Polizei noch die Staatsanwaltschaft telefonisch oder persönlich die Übergabe von Geld oder Wertgegenständen an öffentlichen Orten oder zuhause verlangen würden. Werde so etwas am Telefon verlangt, handele es sich immer um einen Betrugsversuch. Betroffene sollten sich umgehend an die "richtige" Polizei wenden.

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SWR